Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Thüringer Tourismusverband Saale-Holzland e.V. (TTV) für die Vermittlung von Beherbergungsleistungen und sonstigen touristischen Leistungen
Liebe Gäste,
bitte schenken Sie den nachstehenden Bedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln die Vermittlungstätigkeit des Thüringer Tourismusverband Saale-Holzland e.V.– nachstehend TTV genannt. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen finden direkt zwischen Ihnen – nachstehend Gast – und dem Beherbergungsbetrieb, der Tourismus-Organisation oder dem sonstigen Anbieter – nachstehend Leistungsträger genannt – statt. Es gelten die Vereinbarungen zur Zahlung, zum Reiserücktritt, zur Umbuchung und Stornierung etc., wie in den AGB des Leistungsträgers geregelt. Der TTV ist lediglich Vermittler. Das gilt auch, sofern die Buchungsbestätigung oder sonstige Unterlagen über den TTV an den Gast übermittelt werden. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
- Gegenstand und Vertragspartner
1.1 Der TTV vermittelt Unterkünfte und sonstige touristische Leistungen im Namen und für Rechnung der Leistungsträger. Er haftet dem Gast gegenüber ausschließlich aus dem insoweit bestehenden Vermittlungsvertrag.
1.2 Der Vertrag über die gebuchten Leistungen kommt direkt zwischen dem Gast und dem Leistungsträger zustande. Der TTV haftet nicht für die durch den Leistungsträger zu erbringenden Leistungen, seine Leistungsbeschreibungen und -klassifizierungen sowie auftretende Leistungsstörungen. - Buchung und Vertragsschluss
2.1 Mit der Buchungsanfrage bietet der Gast dem Leistungsträger den Abschluss eines Beherbergungsvertrages bzw. sonstigen Vertrages verbindlich an. Grundlage sind dabei allein die vom TTV herausgegebenen Verzeichnisse und Online-Angebote mit den Leistungsbeschreibungen des Leistungsträgers.
2.2 Die Buchungsanfrage kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per Telefax oder als Online-Buchung vorgenommen werden. Der für andere oder Mitreisende buchende Gast steht für alle Vertragsverpflichtungen der in der Buchungsanfrage mitaufgeführten Teilnehmer ein.
2.3 Bei Buchungen über das Internet bietet der Gast dem Leistungsträger den Abschluss des Beherbergungsvertrages bzw. sonstigen Vertrages mit Betätigung der Schaltfläche "zahlungspflichtig buchen“ verbindlich an. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit) zu Stande. Dem Gast wird die Möglichkeit zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Im Regelfall wird dem Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail mit E-Mail-Anhang übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages.
2.4 Buchungen, die nicht als Online-Buchung erfolgen, kommen mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Leistungsträger rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungsbestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail oder Telefax vom TTV übermittelt. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftliche zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
2.5 Will der Gast nicht gleich fest buchen oder kann der TTV auf eine Buchungsanfrage hin mehrere bzw. nur andere als den gewünschten Leistungsträger vermitteln, unterbreitet er ein entsprechendes schriftliches Angebot, an das er für den im Angebot genannten Zeitraum gebunden ist. Die Annahme muss der Gast gegenüber dem TTV innerhalb der Bindefrist schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erklären. Der Vertragsschluss wird durch die unverzügliche Übersendung einer Buchungsbestätigung bestätigt.
2.6 Der rechtsverbindliche Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistungen ergibt sich allein aus der Buchungsbestätigung. Die Angaben über die vermittelten Leistungen beruhen jedoch ausschließlich auf den Informationen der Leistungsträger und stellen somit keine eigene Zusicherung des TTV gegenüber dem Gast dar. Der TTV übernimmt keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen sowie der Eignung und Qualität der vermittelten Leistungen. - Preise und Zahlung
3.1 Die in der Buchungsgrundlage (Verzeichnisse, Internet) des TTV angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Zusätzlich anfallen können Kurtaxen, Fremdenverkehrs- und Kulturförderabgaben, Zuschläge sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abzurechnende Leistungen (Strom, Wasser, Gas, Kaminholz etc.) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
3.2 Der TTV übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Preisangaben. Erst der im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Preis ist für beide Seiten verbindlich.
3.3 Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preises für die gebuchten Leistungen erfolgt direkt beim Leistungsträger. Dem Leistungsträger bleibt die Gestaltung der Zahlungsmodalitäten (Anzahlungen, bargeldlose Zahlung, Zahlungszeitpunkt) vorbehalten. Sie sind ebenso wie die verbindlichen An- und Abreisezeiten vorab direkt beim Leistungsträger zu erfragen, insofern sie nicht Bestandteil der Buchungsbestätigung sind. - Rücktritt, Nichtanreise und Umbuchungen
4.1 Da der TTV ausschließlich als Vermittler auftritt, gelten in Bezug auf Rücktritt, Nichtanreise und Umbuchungen die individuellen Regelungen des Leistungsträgers. Der TTV verweist auf die AGB des Leistungsträgers.
4.2 Der TTV empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. - Mängelhaftung und Kündigung
5.1 Der TTV steht aus dem Vermittlungsvertrag für die sorgfältige Verarbeitung und Weiterleitung der Angebote der Leistungsträger sowie der Weiterleitung der Buchungen an die Leistungsträger ein. Ihre diesbezügliche Haftung bleibt jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5.2 Ist die Leistungserbringung trotz Buchungsbestätigung aufgrund einer sog. Doppelbuchung von Anfang an unmöglich, hat der Gast Anspruch auf Vermittlung einer gleichwertigen Leistung zu dem in der Buchungsbestätigung genannten Preis. Sofern der TTV ein adäquates Ersatzangebot machen kann, stehen dem Gast darüber hinaus keine weiteren Ersatzansprüche zu, unabhängig davon, ob er dieses Angebot annimmt oder nicht. Ist er bereits angereist, sind darüber hinaus zusätzliche Reisekosten erstattungsfähig. Ist dem TTV keine anderweitige Vermittlung möglich, haftet er dem Gast für die zur Buchung einer gleichwertigen Leistung notwendigen Mehrkosten bzw. vergeblicher Fahrtkosten, jedoch maximal bis zum Wert der erfolglosen Buchungsbestätigung.
5.3 Der Gast hat auftretende Mängel und Störungen dem Leistungsträger vor Ort unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige gegenüber dem TTV ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ersatzansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
5.4 Der TTV bittet im Interesse ihres Qualitätsmanagements um Informationen über Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit den von ihr vermittelten Leistungen auftreten oder aufgetreten sind. - Schlussbestimmungen
6.1 Jegliche Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag verjähren in sechs Monaten, beginnend mit dem Tag, an dem nach Vertrag die letzte gebuchte Leistung zu erbringen war. Hat der Gast Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Der TTV die Ansprüche schriftlich zurückweist.
6.2 Der Gast ist mit der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der personenbezogenen Daten für alle mit der Buchung in Zusammenhang stehenden Vorgänge einverstanden. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird seitens des TTV versichert.
6.3 Auf alle Vertragsverhältnisse zwischen TTV und Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
6.4 Der Gast kann dem TTV nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des TTV gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben. In diesen Fällen ist der Sitz des TTV maßgeblich.
6.5 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: April 2021